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Altenheim Altusried
Äußere Leutkircher Str.1
87452 Altusried
Tel.:08373/ 790
Fax:08373/ 79212 |
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Verträge
Das Altenheim Altusried wurde durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß §72 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) mit den Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Folgende Verträge können mit unserer Einrichtung geschlossen werden.
- Betreutes Wohnen
- Vollstationäre Pflege
- Ambulante Pflege im Betreuten Wohnen
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zu 1. Betreutes Wohnen Hier will das Altenheim Altusried älteren Menschen eine Lebens -und Wohnform bieten ,die sich an dem Grundsatz "Soviel Selbständigkeit wie möglich , soviel Hilfe wie nötig "orientiert. Neben größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit soll durch die Betreuung gleichzeitig die notwendige Versorgungssicherheit und Hilfe im Notfall gewährleistet werden. Grundleistungen des Vertrages sind zum Beispiel die ständige Notrufbereitschaft, die Nutzung aller Gemeinschaftsräume, Sozialdienste, Beratung, Organisation von Arzt oder Therapiebesuchen, ambulanter Pflegedienst und vorrangiges Recht auf einen Kurzzeit -oder Dauerpflegeplatz u.a.m.. Wählbare Zusatzleistungen sind unter anderem die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung , Reinigung des Appartments , Wäschedienst , Buchung eines Gästezimmers , Kurzzeit - Dauer - ambulante Pflege u.a.m..
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zu 2. Vollstationäre Pflege Ziel dieses Vertrages ist es, den Heimbewohnern Unterkunft, Pflege und Betreuung zu gewähren, die ihnen ein Leben unter Wahrung ihrer Menschenwürde und Sicherung ihrer Selbstbestimmung ermöglicht. Inhalte dieses Vertrages sind unter anderem die pflegerische Versorgung der Grund und Behandlungspflege in den Pflegestufen 0/1/2/3.Weiter gehören die Leistungen der Hauswirtschaft, Küche,Verwaltung und Haustechnik dazu.
zu 3. Ambulante Pflege im Betreuten Wohnen. Die Kreisspitalstiftung betreibt einen ambulanten Pflegedienst (Anerkannt durch die Kranken - und Pflegekassen), der die Pflege innerhalb des Betreuten Wohnens bei Bedarf wahrnimmt und ausschließlich für diesen Zweck vorgehalten wird. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei Bedarf vom ambulanten Pflegedienst wahrgenommen bzw. organisiert.
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